Die Nutzungsrichtlinien von OpenAI untersagen die Nutzung für politische Kampagnenarbeit, Lobbyarbeit, Einmischung aus dem In- oder Ausland in Wahlen oder Demobilisierungsmaßnahmen. Dieser Artikel erläutert, was „politische Kampagnenarbeit“ im Sinne unserer Nutzungsrichtlinien bedeutet, und nennt nicht abschließende Beispiele für zulässige und verbotene kampagnenbezogene Nutzungen. Du kannst mehr über unseren allgemeinen Ansatz für Wahlen lesen.
Politische Kampagnenarbeit umfasst nach unseren Richtlinien das Erstellen oder Verbreiten von Kampagnenbotschaften in großem Umfang, etwa in Form von Text-, Audio- oder Bildmaterial, das für oder gegen eine Kandidatur, politische Partei oder Abstimmungsvorlage wirbt. Diese Unterstützung oder Ablehnung kann direkt oder indirekt zum Ausdruck kommen. Verstöße gegen unsere Richtlinien können Kontobeschränkungen oder andere Sanktionen nach sich ziehen.
Mit unseren Maßnahmen zur Beschränkung bestimmter Kampagnennutzungen möchten wir der Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft und Regierungen mehr Zeit geben, sich auf KI einzustellen. Wir unterstützen jedoch den verantwortungsvollen Einsatz von KI für zivilgesellschaftliche und kampagnenbezogene Arbeit, sofern er nicht gegen unsere Richtlinien verstößt.
Kampagnen und wahlbezogene Organisationen wenden viel Zeit für Verwaltung, Recherchen, Planung, Datenanalyse, Compliance, Barrierefreiheit und operative Aufgaben auf. Bei verantwortungsvoller Nutzung kann KI bei diesen Aufgaben helfen. Sie kann Teams helfen, Informationen zu organisieren, interne Vermerke vorzubereiten, die Barrierefreiheit zu verbessern, Recherchen durchzuführen, die Cybersicherheit zu stärken und interne Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. So bleibt Menschen mehr Zeit, vor Ort mit anderen ins Gespräch zu kommen, Wahlberechtigten zuzuhören und Ideen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen.
Was wir erlauben
Politische Kampagnen, wahlbezogene Organisationen und Interessenvertretungen dürfen unsere Dienste für verantwortungsvolle, von Menschen gesteuerte Arbeit nutzen. Beispiele:
Erstellen interner Vermerke für Mitarbeitende, Briefings und Planungsunterlagen sowie Planen der Veranstaltungslogistik
Zusammenfassen von Recherchen, öffentlichen Unterlagen, Meinungsumfragen, Befragungsergebnissen und anderen Informationen für den internen Gebrauch
Unterstützung bei Barrierefreiheit, Formatierung, Programmierung, Cybersicherheit, Compliance und Verwaltungsaufgaben
Unterstützung einer Person beim Entwerfen oder Überarbeiten von Äußerungen, die sie selbst vortragen wird, etwa Reden, Skripte oder Stichpunkte
Ideenfindung für Slogans oder narrative Leitmotive, die anschließend von einer Person vermittelt werden
Organisieren oder Analysieren von Daten, etwa für den Kampagnenbetrieb, die Budgetplanung, die Entwicklung politischer Konzepte und die Trendanalyse
Was wir nicht erlauben
Die Nutzung unserer Dienste muss allen geltenden Bestimmungen und Richtlinien entsprechen, darunter den Nutzungsrichtlinien zu Datenschutz, Identitätstäuschung, Wahlbeeinflussung, Demobilisierung und Lobbyarbeit.
Das bedeutet: Niemand darf unsere Dienste nutzen, um Kampagnenbotschaften in großem Umfang zu erstellen, die Ansprache im Rahmen von Kampagnen zu automatisieren, festzulegen, welche Personen bestimmte Botschaften erhalten sollen, öffentlich zugängliche Chatbots zu betreiben oder Botschaften mit Verbreitungstools von Drittanbietern zu verbinden. Wie alle Nutzungsrichtlinien gelten auch unsere Beschränkungen für Kampagnenbotschaften für alle Personen, die unsere Dienste nutzen, nicht nur für offizielle Kampagnen oder registrierte Interessenvertretungen.
In der Praxis sollten Kampagnen prüfen, ob sie einen Arbeitsablauf erstellen, der Botschaften in großem Umfang erzeugt oder anpasst beziehungsweise deren Verbreitung automatisiert. Ist das der Fall, verstößt die Nutzung gegen unsere Richtlinien.
Zu den verbotenen Nutzungen gehören das Erstellen oder die automatisierte Verbreitung folgender Inhalte:
Kampagnen-E-Mails, SMS, Direktnachrichten, automatisierte Anrufe oder Push-Benachrichtigungen.
Beiträge, Kommentare, Antworten auf Nachrichten oder die Personalisierung von Kommunikationsmaterial, etwa Anzeigen.
Individualisierte oder nach Zielgruppen segmentierte Kampagnenbotschaften zur Verbreitung, selbst wenn ein Mensch sie vor dem Versand prüft.
Ermitteln, welche Kampagnenbotschaft eine bestimmte wahlberechtigte Person, eine Person, die spendet oder die Kampagne unterstützt, beziehungsweise eine bestimmte Zielgruppe erhalten soll.
Entwickeln öffentlich zugänglicher Kampagnen-Chatbots, Agenten oder automatisierter Systeme, die mit Wahlberechtigten, Personen, die spenden oder die Kampagne unterstützen, Medien oder der Öffentlichkeit interagieren.
Erstellen gefälschter Unterstützungserklärungen, Erfahrungsberichte, Zuschriften von Wahlberechtigten oder Kommentare sowie irreführender synthetischer Medien oder anderer Aktivitäten, die Unterstützung aus der Bevölkerung vortäuschen.
Hinweis: Die Nutzungsrichtlinien beschränken außerdem den Einsatz unserer Tools, um Personen anhand ihres Sozialverhaltens, ihrer persönlichen Merkmale oder biometrischer Daten zu bewerten oder zu klassifizieren. Dazu zählen Sozialbewertung, Profiling und das Ableiten sensibler Merkmale.
